Mit Ihrem Mercedes-Benz ganz günstig und entspannt zur Hauptuntersuchung
Um die Sicherheit im Straßenverkehr und die Umweltverträglichkeit der Automobile zu verbessern, ist die HU/AU gesetzlich verpflichtend. Die HU/AU wird regelmäßig für jedes Auto fällig, womit ein nachlässiger Umgang mit Fahrzeugen vermieden wird.
Sie können diese kostenpflichtige Untersuchung selbstverständlich jederzeit bei uns in der Werkstatt vornehmen lassen. Die zuständigen Mitarbeiter, die für die Plakette verantwortlich sind, machen jeden Tag bei uns im Haus die Prüfung. Sollte hierbei etwas gefunden werden, können unsere Servicemitarbeiter schnell eingreifen und Sie sparen sich so weitere Termine und vor allem Kosten.
WICHTIGE INFORMATION: Durch neue Regelungen bei der Hauptuntersuchung entstehen höhere Kosten sollte die HU-Fälligkeit Ihres Fahrzeugs um mehr als 2 Monate überzogen werden.
Ihren Wunsch-Termin zur Hauptuntersuchung nimmt gerne unsere Zentrale unter Telefon 02181-6586-0 entgegen. Von dort können wir Sie auch zu unseren Service-Mitarbeitern verbinden, wenn Sie noch Fragen haben sollten.
Unter der 47. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften verstehen die Behörden die neuesten Regelungen für die Hauptuntersuchung durch den TÜV oder die Dekra. Hier haben sich mit Wirkung zum 1. Juni 2012 einige entscheidende Dinge geändert.
1. Abschaffung der Rückdatierung und damit verbundene Ergänzungsuntersuchung mit erhöhter Gebühr.
Wird die HU-Fälligkeit überzogen ist es nicht mehr möglich den Termin rückzudatieren. Die nächste Hauptuntersuchung ist somit immer 24 Monate nach der letzten fällig. So wird bundesweit eine einheitliche Regelung gewährleistet, die bislang in einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wurde. Das Wichtigste ist allerdings: Wird der Vorführtermin mehr als 2 Monate überzogen wird eine Ergänzungsuntersuchung notwendig. Die HU-Gebühr steigt dadurch um 20% an.
2. Probefahrt und Mängelliste
Neuer Bestandteil der Hauptuntersuchung ist eine Probefahrt, bei der der Prüfer Lenkung und Bremsen testet. In Abhängigkeit vom Erstzulassungsdatum werden auch elektronische Systeme getestet. Mängel müssen zudem genauer im Prüfbericht dokumentiert werden. Manche Prüfungspunkte wurden gestrichen, neue wurden aufgenommen.
3. Abgasuntersuchung
Die Abgasuntersuchung (AU) ist seit Anfang 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung. Neu ist, dass man die AU auch getrennt von der HU durchführen kann. Beide Termine dürfen aber nicht weiter als 2 Monate voneinander entfernt liegen, sonst muss eine neue AU gemacht werden.
4. Elektronische Systeme
Die elektronischen Fahrzeugsysteme für Fahrzeuge, die ab dem 1. Juni 2012 zugelassen wurden, werden über eine elektronische Schnittstelle überprüft und nicht wie bisher über die Systemdatenprüfung. Diese Regelung gilt allerdings weiterhin für Fahrzeuge, die vor dem o.g. Datum zugelassen wurden.
5. Einheitlicher Mängelbaum
Ab sofort arbeiten alle Prüforganisationen mit einem einheitlichen System, damit die Hinweise zu den festgestellten Mängeln einheitlich und detailliert im Prüfbericht aufgeführt werden.
6. Änderung der Gebührenverordnung
Mit der „Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung“, vom 31. Januar 2012 im Bundesgesetzblatt, wurde auch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geändert. Bei der AU von Pkw werden nun nurnoch zwei Gebührentatbestände aufgeführt: AU mit Abgasmessung am Auspuffendrohr und ohne diese Messung. Darüber hinaus wurde der Multiplikationsfaktor bei gemeinsamer Durchführung von Haupt- und Abgasuntersuchung von bisher 0,7 auf 0,85 angepasst. Die Änderungen traten zum 1. Juni 2012 in Kraft.